Gesamtarbeitsverträge (GAV)Rechte und Pflichten im GAV
In der Schweiz gibt es einige Branchen, die Gesamtarbeitsverträgen unterliegen. Dies sind üblicherweise Tätigkeiten im Baugewerbe, Gastronomie, Industrie, und einige Dienstleistungen mit tendenziell eher tieferen Löhnen wie Reinigung oder Coiffeur.
Gesamtarbeitsverträge gehen weiter als die üblichen gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Häufige Besserstellung von Personal betreffen den Mindestlohn, Ferien, Arbeitszeit, Versicherungsschutz bei Unfall oder Krankheit, Frührentenfonds.
Unterstellte Betriebe werden meist alle paar Jahre kontrolliert. Wichtig ist deshalb, dass alle erforderlichen Belege vorhanden sind und zur Verfügung der Kontrollstelle stehen. Wir beraten dazu umfassend zu Gesamtarbeitsverträgen, Deinen Rechten und Pflichten.
Gesamtarbeitsverträge gehen weiter als die üblichen gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Häufige Besserstellung von Personal betreffen den Mindestlohn, Ferien, Arbeitszeit, Versicherungsschutz bei Unfall oder Krankheit, Frührentenfonds.
Unterstellte Betriebe werden meist alle paar Jahre kontrolliert. Wichtig ist deshalb, dass alle erforderlichen Belege vorhanden sind und zur Verfügung der Kontrollstelle stehen. Wir beraten dazu umfassend zu Gesamtarbeitsverträgen, Deinen Rechten und Pflichten.
Ob Deine Tätigkeit einem GAV unterstellt ist, findest Du unter diesem Link:
gav-service.ch
gav-service.ch